Informationen zur Zertifizierung

Seit dem Jahr 2007 bietet die Tierärztekammer Schleswig-Holstein eine bundesweit gültige Hundetrainerzertifizierung an, die den Zertifikatsinhaber berechtigt, den Titel „qualifizierter Hundeerzieher und Hundeverhaltensberater“ zu tragen.

Da das Berufsbild des Hundetrainers/Hundeverhaltensberaters etc. bisher nicht genau definiert war, musste für Behörden eine Entscheidungshilfe geschaffen werden, eine gute Hundeschule empfehlen zu können. Hundehaltern bietet die Zertifizierung der Hundetrainer die Möglichkeit eine gute Hundeschule zu finden, die nach gesicherten Qualitätsstandards arbeitet. Deshalb hat die TÄK-SH in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium Schleswig-Holstein und mit Experten aus den Bereichen Tiermedizin/Verhaltenstherapie, Praxis und Wissenschaft, Qualitätskriterien für Hundetrainer und deren Umsetzung in Form einer Prüfung entwickelt. Die Daten der Zertifikatsinhaber werden auf der Homepage der TÄK-SH veröffentlicht und an Behörden und Gemeinden weitergegeben.

Die Prüfung besteht aus drei Teilen: schriftliche, theoretische und praktische Prüfung, mit folgenden Inhalten:

Verhaltensbiologie (Ethologie)
Individualentwicklung (Ontogenese)
Spielverhalten
Aggressionsverhalten
Jagdverhalten
soziale Organisation
Fortpflanzungsverhalten
Funktionskreise des kategorisierten Verhaltens

Lernverhalten
klassische Konditionierung
operante/ instrumentelle Konditionierung
Lernformen
Lerntheorie
formales, soziales Lernen

Kommunikation
Hund-Hund
Hund-Mensch
Mensch-Mensch
Körpersprache des Hundes (Ausdrucksverhalten)
in der Beratung des Menschen

Zucht, Haltung, Ernährung
allgemeines Wissen

Anatomie
Abweichungen erkennen

Domestikation
domestikationsbedingte Veränderungen
Rassen (spezifisches Verhalten)

Tiergesundheit, Erste Hilfe
rassespezifische Erkrankungen
Parasiten
Notfallmaßnahmen

Neurophysiologie
Aufbau des Gehirns und seine Funktionen
Neurophysiologie (Grundlagen)

Recht
Tierschutzfragen (Zucht, Kastration, Haltung)
Hundegesetze, -verordnungen

Methodik und Didaktik des Lehrens

Unternehmensführung und Management

 

Die Zertifizierung erlischt, wenn der betreffende Inhaber nicht jährlich mindestens eine zweitägige Fortbildungsveranstaltung nachweisen kann. Der Nachweis ist selbständig bei der TÄK-SH einzureichen. Die Zertifizierung kann durch die zuständige Behörde entzogen werden, wenn der betreffende Inhaber als nicht mehr zuverlässig, persönlich geeignet und/oder sachkundig gilt (z.B. Verstoß gegen das Tierschutzgesetz).

Die TÄK-SH hat auf der Basis der Arbeit der AG-Hundehaltung der Bundestierärztekammer die Zertifizierung erarbeitet. Die Fachbereiche folgender Experten bieten den Rahmen, der für eine derartige Entwicklungsarbeit und deren praktischer Umsetzung nötig ist:

  • Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen – Ethologin, "Fachtierärztin für Verhaltenskunde", Zusatzbezeichnung "Tierschutzkunde", Dozentin
  • Herr Dr. Pasquale Piturru – praktischer Tierarzt mit Zusatzbezeichnungen
    "Verhaltenskunde und -therapie", "Tierschutzkunde"
  • Herr Michael Grewe – "Hundetrainer und Verhaltensberater"

Das Bemerkenswerte an dieser Personengruppe ist die Bereitschaft jedes Einzelnen, die Zertifizierung trotz unterschiedlicher Sichtweisen und Argumentationen gemeinsam im o.g. Gremium zu erarbeiten. Nur durch gemeinsame, übereinstimmende Beschlüsse sind zukünftige Änderungen inhaltlicher oder praktischer Art umsetzbar. Dadurch wird auch in der Zukunft keine einseitige Ausrichtung der Zertifizierung von außen vorwerfbar. Gleichzeitig wird damit ein hohes Niveau der Zertifizierung festgelegt, das den Kerngedanken, nämlich eindeutige Qualitätskriterien für Hundetrainer, sichert.

Die Zertifizierung berechtigt zudem zur Abnahme des bundesweit einheitlichen theoretischen und praktischen Sachkundenachweises. Weitere Infos unter
D.O.Q.-Test 2.0

Zertifikat